In einer Behörde wird ein Baby gefunden. Da wird schnell klar, daß dieses nicht von einem Beamten sein kann. Hier hat noch niemand so kooperativ zuasammengearbeitet, daß nach nur neun Monaten etwas herauskommt, was Hand und Fuß hat.
Die Qualität eines Beamten wird nicht danach bemessen, wie viele Akten er abschliesst, sondern wie viele er anlegt.
Die Pflichterfüllung eines Beamten ist mit seiner Anwesenheit erschöpft.
Beamte unterscheiden sich von gewöhnlichen Bürgern darin, daß sie ihre Fehler noch nach Jahrzehnten mittels Akten belegen können.